Allgemeinverfügung vom 21.10.2023

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Göppingen zur Verschiebung von Beginn und Ende des Verbotszeitraums für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland im Landkreis Göppingen vom 21.10.2023

Amtliche Bekanntmachung Landratsamt Göppingen

Der Verbotszeitraum für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 DüV wird für den gesamten Landkreis Göppingen um zwei Wochen auf den 15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024 verschoben.

Vollständige Allgemeinverfügung (83,4 KB).

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Landwirtschaftsamt